Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45700
VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219 (https://dejure.org/2012,45700)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2012 - 15 N 10.2219 (https://dejure.org/2012,45700)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 15 N 10.2219 (https://dejure.org/2012,45700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Landwirtschaftliche Fläche als "Puffer" zwischen Dorfgebiet und Gewerbegebiet; Abwägungsdefizit ; Eigentümerinteressen; Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit; Erschließungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219
    Auf die Wirksamkeit des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) kommt es nicht an (vgl. BVerwG vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 BVerwGE 79, 200), so dass nicht geklärt werden muss, ob die Bezeichnung des Plangebiets im Aufstellungsbeschluss vom 20. April 2009 und in der beigefügten Planzeichnung widersprüchlich sind, wie der Antragsteller geltend macht.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219
    Im Falle eines eingeschränkt gestellten Antrages hat das Normenkontrollgericht bei seiner Entscheidung über die beantragte Feststellung der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans über den gestellten Antrag hinauszugehen, wenn der antragsgemäß für nichtig zu erklärende Teil mit anderen, nicht angegriffenen Teilen des Bebauungsplanes in einem untrennbaren Zusammenhang steht (BVerwG vom 20.8.1991 - 4 NB 3.91 NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219
    Sind einzelne Festsetzungen eines Bebauungsplans unwirksam, hat das nicht die Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und der Planungsträger nach seinem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan des eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG vom 6.4.1993 - 4 NB 43/92- Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 77; BayVGH vom 25.9.2003 - 15 N 98.3743).
  • BVerwG, 10.09.2002 - 4 BN 39.02

    Beachtung einzelner weniger Grundstücke durch ein städtebaulich erforderliches

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219
    Ob die Besorgnis einer zukünftigen Belastung mit Erschließungsbeiträgen ein im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigender privater Belang ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. BVerwG vom 10.9.2002 - 4 BN 39.02 - BRS 66 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 25.09.2003 - 15 N 98.3743
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219
    Sind einzelne Festsetzungen eines Bebauungsplans unwirksam, hat das nicht die Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und der Planungsträger nach seinem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan des eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG vom 6.4.1993 - 4 NB 43/92- Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 77; BayVGH vom 25.9.2003 - 15 N 98.3743).
  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330

    Übergangsregelung für nicht veranlagte Altanschließer

    Im Übrigen wurde der Normenkontrollantrag abgelehnt (Az. 15 N 10.2219).

    Dieser Bebauungsplan sei mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 15 N 10.2219) vom 18. Dezember 2012 mit Ausnahme der Festsetzungen zum Grundstück Fl. Nr. ... als rechtswirksam bestätigt worden.

    Zwar bindet der den Normenkontrollantrag eines Dritten insoweit abweisende Teil des Urteils des 15. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2012 (Az. 15 N 10.2219) den erkennenden Senat in rechtlicher Hinsicht nicht, weil nur die Unwirksamerklärung einer untergesetzlichen Rechtsnorm im Normenkontrollverfahren gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO allgemein verbindlich ist (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, § 47 Rn. 101; Panzer in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 47 Rn. 119).

  • VG München, 15.07.2013 - M 8 K 12.2359

    Keine Zulässigkeit des Vorhabens bei unterstellter Unwirksamkeit des

    Eine Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes hat dann nicht die Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und der Planungsträger nach seinem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG v. 29.3.1993 - 4 NB 10/91 - juris; BayVGH v. 18.12.2012 - 15 N 10.2219 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht